Spot hinzufügen

Unklare Signalisation gemeinsamer Velo- Fussweg

benjamin 31. Aug. 2024

Die Signalisation auf der Vulkanstrasse ist widersprüchlich. Von Schlieren her ist die Vulkanstrasse ein gemeinsamer Rad- und Fussweg (Bild 1). Eine Seiteneinfahrt ist dann noch mit einem Fahrverbot signalisiert (Bild 2). Von Zürich her (Bild 3) ist es kein gemeinsamer Rad- und Fussweg. Die 30er Zone wird weitergeführt und Parkverbot ist aufgehoben, es besteht jedoch ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge.

Frage: Darf bei Bild 3 parkiert werden und ist das kein gemeinsamer Rad- Fussweg?

Eine sofort umsetzbare Lösung wäre die in Bild 4 vorgeschlagene Situation. Am Ende der breiten Strecke bräuchte es dann noch ein Schild gemeinsamer Rad- Fussverkehr. So wäre es vermutlich gesetzeskonform, den Autofahrenden würde die Situation klar sagen, dass sie hier nichts verloren haben, die Stadt würde den Velofahrenden mit wenig Kosten viel Freude machen und zeigen, dass dort bald eine Velovorzugsroute gebaut wird. Vielen Dank für eine klärende Antwort!

Wurde dieser Spot verbessert?

Dieser Spot gilt als verbessert, sobald 3 weitere Personen ihn als verbessert markieren. Alternativ kannst du ein Beweisfoto hochladen.

0/3
Konto erstellen

9 Kommentare

Jetzt registrieren und mitdiskutieren!

Konto erstellen

Stadt Zürich

2. Sept. 2024

Die Frage ist einfach zu beantworten: wo man (mit Auto oder Töff) nicht hinfahren darf, darf man auch nicht parkieren. Es sei denn, zur Bewirtschaftung der Grundstücke.

Zum Wunsch nach neuer Signalisation: Mit Farbe getrennte Fuss-/Radwege machen wir nicht mehr. Das müsste wenn schon baulich getrennt sein, damit Sehbehinderte die Trennung ertasten können.
Und zum Schluss: Das VVR-Projekt wird demnächst gemäss §16/17 aufgelegt.

Bearbeitet: 2. Sept. 2024, 07:50:37

benjamin

2. Sept. 2024

Das ist die Theorie, die gilt an diesem Ort leider nicht, wie sehr gut seit Jahren dokumentiert. Aber dann freu ich mich wenn in zwei Jahren oder so hier eine VVR stehen wird!

tiez

2. Sept. 2024

Der Kanton hat die Pläne für seine erste Velobahn von "Stadtgrenze Zürich bis zur Brücke Engstrin-
gerstrasse" aufgelegt.
- Der Baubeginn muss damit spätestens im Jahr 2028 erfolgen.
- Es sind keine Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen erlaubt.
- Die gemeinsame Benutzung des Bahnwegs von Velo und Fussgänger wird aufgehoben. Die Fuss-
gänger erhalten einen eigenen Gehweg
- Der massgebende Begegnungsfalls bei Zweirichtungsverkehr ist, 2 Velofahrer pro Fahrtrichtung. https://www.zh.ch/de/planen-bauen/tiefbau/geplante-strassenprojekte/planauflageverfahren/mitwirkungsverfahren/planauflage-schlieren-bahnweg.html

hajdeni

3. Sept. 2024

Die Argumentation mit der taktilen Erfassbarkeit zeugt leider auch nur von fehlendem Willen.

Die taktile Erfassbarkeit könnte auch mit Leitlinien erreicht werden, die könnte man auf ganzer Länge anbringen. So ganz ohne Bauprojekt als einfaches Markierungsprojekt.

Stadt Zürich

3. Sept. 2024

@hajdeni: Die Frage, ob taktile Leitlinien für Sehbehinderte als Randsteinersatz reichen, wurde vor einigen Jahren in einem intensiven Versuch in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Behindertenkonferenz BKZ geklärt. Die Antwort war damals klar und eindeutig.
Falls es dazu jedoch neue Erkenntnisse seitens der Behindertenkonferenz gibt, wären wir für die Zustellung dieser Erkenntnisse überaus dankbar.

benjamin

5. Sept. 2024

An der Thurgauerstrasse wurde ja auch ein mit Farbe getrennter Rad/Fussweg eingerichtet ohne Abtrennung mit Randsteinen. Veloweg oder Parkplatz
Das sollte hier auch möglich sein. Eine freie, unmarkierte Asphaltfläche lädt halt sehr ein um Autos abzustellen. Es ist ja nicht markiert dass es sich um eine Mischzone handelt. Mindestens die blaue Tafel hätte dort schon vor 20 Jahren angebracht werden müssen. Die Autos fahren zudem IMMER übers Fahrverbot auf den Platz um zu wenden, also kann dort ja auch easy parkiert werden, wo liegt denn das Problem? (aus Sicht der Autofahrenden)

hajdeni

5. Sept. 2024

@Stadt Zürich: Lautet also die Devise, lieber eine schlechte Lösung statt eine Imperfekte?

Man kann auch Leitbacken anbringen, um die Fahrbahn vom „Trottoir“ zu trennen, kombiniert mit Leitlinien.

olgaundfritz

5. Sept. 2024

Bei der SBB liegen sehr selten Blinde Menschen auf den Gleisen, was bei der Velofahrbahn bei der Langstrassenunterführung leider nicht der Fall ist. Habe selber schon Blinde mit Stock auf dem Velostreifen gesehen. Wer denkt, der sieht mich ja... ⚡

maui

1. Sept. 2024

...noch mit einem Fahrverbot signalisiert (Bild 2).
Ja für Autos aber nicht für Velos und Moped !