Vortritsregelung Merkurstrasse / Freiestrasse
Ich habe eine Frage zur Vortrittsregelung, wenn eine Velospur auf dem Trottoir geführt wird. Wenn ich z.B. von der Merkurstrasse in die Freiestrasse einbiegen will, überquere ich ein solches Trottoir mit Velospur (siehe Foto). Dass die Fussgänger auf dem Trottoir Vortritt haben, ist mir klar. Aber was gilt für die Velos, die von links kommen? Von der Merkurstrasse komme ich schon auf Trottoirhöhe angefahren, bin also technisch gesehen auf gleicher Höhe und überfahre das Trottoir nicht. Gilt nun Rechtsvortritt und ich kann mich auf die Freiestrasse begeben, wenn nichts von rechts kommt (hoffend, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dies wissen), oder haben die Velos von links Vortritt? Und wenn ja, aus welchem Grund?
Es ist nicht die einzige Stelle mit einer solchen Spurenführung, die ich kenne. Ich wäre deshalb um eine Aufklärung sehr dankbar.
13 Kommentare
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Konto erstellenbikeemikee
31. Jan. 2025
Danke für eure Antworten. Ich dachte auch immer, dass die Situation eigentlich klar sei. Und trotzdem fand ich es nicht ganz so intuitiv. Nach weiterer Recherche weiss ich auch wieso:
Siehe z.B. https://www.driving-point.ch/wp-content/uploads/2019/01/ld_4_2013_trottoirueberfahrten.pdf
* Trottoir ist rechtlich gar nicht definiert -> fängt schon mal gut an
* Ist in der Norm definiert als den Fussgängern vorbehalten -> aha!
* Muss baulich abgegrenzt sein. Wie ist wieder Sache der Norm -> schwammig
* Es ist zulässig, die Nutzung des Trottoirs durch Velos zu gestatten -> also doch!
* Als Trottoirüberfahrt gilt, wenn die Fläche von beiden Seiten mit einer Niveaudifferenz abgegrenzt ist -> ist es nicht ganz....
* Fussgängern und sonstige Benutzer denen die Nutzung des Trottoirs gewidmet ist haben Vortritt -> kann ein Trottoir den Velos gewidmet sein?
Meine Intuition sagt mir:
In der erwähnten Situation befinde ich mich schon auf dem Trottoir bevor ich die Velospur überquere. Wieso sollen von links kommende Velos auf dem Trottoir mir gegenüber Vortritt haben? Wir beide fahren doch auf dem Trottoir.
Die weissen Quadrate dienen m.E. nur der Sichtbarmachung der Schwelle (5m vorher) und haben keinen Einfluss auf die Verkehrsregelung. Auch der Velostreifen gibt den Benutzern keinen Vortritt, das wäre wohl zu schön :-).
Wahrscheinlich war diese Situation vor 20 Jahren als Lösung noch ganz ok, als Fahrräder noch nicht mit 30 km/h hier durchgefahren sind (wenn überhaupt).
Mir ist aber klar, dass vor der Umsetzung der VVR hier nichts passieren wird - (Sarkasmus on) auch wenn es nochmals 20 Jahre braucht. (Sarkasmus off)
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amateur
1. Feb. 2025
Ich würde behaupten, dass der Velostreifen nicht Bestandteil des Trottoirs, sondern der Fahrbahn ist. Auch wenn die Niveaus etwas anderes vermuten lassen. So oder so scheint mir das eine sehr ungünstige Situation zu sein, der Spot sollte unbedingt ent-fixt werden.
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brummbaer
1. Feb. 2025
Du überfährst das Trottoir. Da spielt es keine Rolle ob du schon drauf bist oder nicht. Die Velos haben hier eine eigene Spur die Fahrbahnbegleitet ist. Ein sogenannter abgesetzter Veloweg/streifen.
Velos dürfen auf das Trottoir geführt werden, entweder mit dem Schild Velos gestattet. Oder dem gemeinsamen Schild Fuss/Radweg. Auch dort hätten sie Vortritt, weil auch das Trottoir Fahrbahn begleitende ist und du das überfährst.
Kein Vortitt haben Velos nur, wenn sie verbotenerweise auf einem Trottoir fahren.
Hier fahren sie aber nicht auf dem Trottoir sondern haben ihre eigene Fahrspur, auf der sie Vortritt haben.
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brummbaer
31. Jan. 2025
So um es klarer zu machen habe ich einen Auschnitt aus Google Maps dazugefügt. Ebso ersichtlich auf Luftbild von map.geo.admin
Hier sind die Quadrate zu sehen.
Zudem was für mich als Vortritt der Velos in der Freiestrasse spricht ist der Druchgängig markierte Velostreifen. Fahre ich auf dem habe ich Vortritt wenn ich dem Verlauf folge. Ausser er ist unterbrochen, es regelt eine Ampel den Vortritt oder eine entsprechende Beschilderung.
@Stadt Zürich Für mich war es hier eigentlich klar was gilt. Wenn dass nun aber für euch auch nicht klar ist, dann bitte umgehend hier für klare Verhältnisse sorgen.
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Stadt Zürich
31. Jan. 2025
Solange die Umsetzung der VVR in der Freiestrasse blockiert ist, wird hier nichts gemacht.
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Stadt Zürich
30. Jan. 2025
Wir wollen die Sache nicht unbedingt verkomplizieren, aber: Ob etwas eine Trottoirüberfahrt ist oder nicht hängt sehr stark von der konkreten Ausgestaltung ab. Es gibt in Zürich durchaus Trottoirüberfahrten, die eben keine sind.
Auf dem Bild und im Infra3D konnten wir nicht klar erkennen, in welche Kategorie diese Örtlichkeit fällt.
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amateur
30. Jan. 2025
Also alles unklar, und wieso ist der Spot "fixed"?
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brummbaer
31. Jan. 2025
Ein Spot kann als gefixed gekennzeichnet werden, wenn drei User den als Fixed kennzeichnen. Das ist hier Wahrscheinlich geschehen, weil man der Meinung war die Frage wäre beantwortet.
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Stadt Zürich
31. Jan. 2025
@amateur: Wir haben nix gefixt.
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benjamin
30. Jan. 2025
Die weissen Quadrate würden die Situation deutlich machen (Bild 2). Ich würd mich aber nicht verlassen dass Autofahrende diese hier von dir gezeigte Situation richtig interpretieren.
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lezurex
30. Jan. 2025
Etwa 5 Meter vorher hat es die auch und die Strasse wird angehoben, sieht man auf dem Bild nicht mehr. Siehe Google Street View. Drum ist die Situation eigentlich eindeutig.
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lezurex
29. Jan. 2025
Du überfährst ein Trottoir, erkennbar an den ebenerdigen Bordsteinen. Die auf dem Trottoir verkehrenden Verkehrsteilnehmer haben Vortritt, also auch die Velos von links.
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brummbaer
30. Jan. 2025
Lezurex hat es bereits geschrieben. Entscheidend ist, das überfahren des Trottoir. (Troittoir überfahrt) Hier hast du in beide Richtungen kein Vortritt. Auch dann nicht wenn du auf gleicher höhe bist.
Eine Trottoirüberfahrt ist gleichzusetzen mit Haifischzähnen und dem Schild kein Vortritt.
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