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Unklare Signalisation

zwitserfietser 11. Feb. 2025

Ich finde die Beschilderung und Signalisation an dieser Stelle sehr unglücklich.

Gemäss meinem Verständnis der Beschilderung darf das Trottoir in der Unterführung auf beiden Seiten in beide Richtungen mit dem Velo befahren werden. Auf der westlichen Seite ist dies auch notwendig, um den Bahnhof Blumenau bzw. die Veloroute nach Rapperswil entlang der Bahnstrecke zu erreichen.

Was mir und vielen anderen nicht klar ist, ist von wo bis wo auf dem Trottoir gefahren werden darf. Von Norden her ist es einigermassen einleuchtend, da dass Schild unmittelbar beim Fussgängersteifen steht und es dort abgesenkte Randsteine gibt.

Auf der südlichen Seite gibt es dies allerdings nicht, weshalb man schon viel früher auf das Trottoir wechseln müsste bzw. erst später wieder auf die Strasse wechseln kann. Am besten finde ich es auf der Seite wo die Grünfeldstrasse in die Oberseestrasse mündet. Dort müsste man eigentlich rechts in die Grünfeldstrasse einbiegen, um dann direkt wieder links über den Fussgängerstreifen zu fahren. Zumindest wird das von der Mehrheit so gemacht.

Auf der Strasse durch die Unterführung fährt kaum jemand mit dem Velo, weil es dort sonst oft zu gefährlichen Situationen kommt.

Ich habe versucht die Schilder auf einer Übersichtskarte zu markieren und einen Überblick von Streetview zu geben. Vielleicht versteht ja jemand von euch, wie man sich da korrekt verhalten soll.

PS: dass Velos in der Unterführung auf dem Trottoir fahren dürfen, müsste noch klarer mit gemalten Velosymbolen gekennzeichnet werden, da dies viele Fussgänger nicht wissen.

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6 Kommentare

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zwitserfietser

30. Juni 2025

Was mir diese Woche noch aufgefallen ist: Vom Bahnhof Blumenau in die Unterführung hat es ein allgemeines Fahrverbot, mit Zusatzschild Velo gestattet und eimem weiteren Hinweisschild für Gegenseitige Rücksichtnahme von Fussgängern und Velo.

Da die Stadt @Rapperswil-Jona jetzt ja mitliest möchte ich gerne nochmal nachfragen, warum hier kein gemeinsamer Rad- und Fussweg ausgeschildert ist.

arena67

12. Feb. 2025

Die Beschilderung gilt nicht für die Unterführung, sondern für die Zufahrten zu den Gewerbeliegenschaften links und rechts der Strasse die zur Unterführung führt.

zwitserfietser

12. Feb. 2025

Und wie erklärst du dann die identischen Schilder auf der Südseite wo es kein Gewerbe gibt?

Edit: die Einfahrten für die Gewerbe sins auch nicht an der Stelle der Schilder. Bei den offiziellen Einfahrten gibt es kein Schild.

Bearbeitet: 12. Feb. 2025, 07:20:51

lezurex

12. Feb. 2025

Dann würde aber der Zusatztext auf dem weissen Schild nicht sonderlich viel Sinn ergeben...

lezurex

11. Feb. 2025

Warum wurde da nicht einfach das Schild "Fussweg" mit "Velo gestattet" oder "Gemeinsamer Rad- und Fussweg" genutzt? Genau dafür sind die Schilder ja da, dann wäre auch für Fussgänger mehr oder minder klar, dass hier auch Velos unterwegs sind und für die Velofahrenden wäre klar, wann fertig ist, indem ein Radweg-Ende-Schild aufgestellt würde.

zwitserfietser

11. Feb. 2025

Das würde tatsächlich viel mehr Sinn ergeben.