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Erhöhte Mittelinsel

laurin 14. März 2025

Welche Gründe sprechen für die Erhöhung der Mittelinseln? Eine ebenerdige Bauweise, wie sie an der Letzistrasse in Zug (2'680'601.05, 1'225'855.53) zu finden ist, würde den Fahrkomfort deutlich verbessern. Weshalb wurde dies hier nicht auch so umgesetzt?

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Die Querung liegt auf einem kombinierten Fussgänger- und Veloweg. Rand- und Inselsteine müssen daher für blinde oder sehbehinderte Menschen ertastbar/erkennbar sein. Hierfür ist ein Höhenversatz notwendig. An der erwähnten Letzistrasse gibt es für Fussgänger und Velos separate Querungen, welche unterschiedlich ausgestaltet sind resp. bei der Insel einen 0 cm Anschlag für Velos zulassen.

2 Kommentare

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Kanton Zug

17. März 2025

Die Querung liegt auf einem kombinierten Fussgänger- und Veloweg. Rand- und Inselsteine müssen daher für blinde oder sehbehinderte Menschen ertastbar/erkennbar sein. Hierfür ist ein Höhenversatz notwendig. An der erwähnten Letzistrasse gibt es für Fussgänger und Velos separate Querungen, welche unterschiedlich ausgestaltet sind resp. bei der Insel einen 0 cm Anschlag für Velos zulassen.

Bearbeitet: 17. März 2025, 10:21:10

laurin

2. Juni 2025

Vielen Dank für die Erklärung zur Gestaltung der Querung auf dem kombinierten Fussgänger- und Veloweg. Ich verstehe, dass Rand- und Inselsteine für blinde oder sehbehinderte Menschen ertastbar sein müssen und dafür ein Höhenversatz notwendig ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir jedoch die Frage, weshalb man nicht – wie beispielsweise an der Lagerstrasse (E 2'682'583.98, N 1'248'060.76) – eine separate Veloführung auf Strassenniveau vorgesehen hat, also eine ebenerdige Querung für Velos parallel zur Fussgängerquerung eine sogenannte Velofuhrt. Damit könnte man den Komfort und die Sicherheit für den Veloverkehr erhöhen, ohne die Anforderungen für barrierefreies Bauen zu beeinträchtigen. Gibt es dafür spezifische Gründe oder Einschränkungen am betreffenden Ort?