Tagesparkierer richten sich ein
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Auf der ohnehin schon schmalen Kilchbergstrasse werden häufig ausserhalb der erlaubten Zeiten (werktags 19.00-7.00 Uhr) Autos stationiert. Es ist bei Rückstau in die Albisstr. so noch schwieriger, durchzukommen. Es müsste regelmässig kontrolliert oder vielleicht noch vor der Erstellung der VVR ein durchgehendes Halteverbot eingeführt werden. Die nächtliche Erlaubnis zum Stationieren wird vom MiV viel zu grosszügig ausgelegt. Das Restaurant etwas weiter in der Strasse generiert ausserdem sehr viel motorisierten Verkehr. Es müsste ein neues Verkehrskonzept eingereicht werden.
Wurde dieser Spot verbessert?
Dieser Spot gilt als verbessert, sobald 3 weitere Personen ihn als verbessert markieren. Alternativ kannst du ein Beweisfoto hochladen.
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5 Kommentare
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Konto erstellenlee
29. Dez. 2025
Vielleicht täuscht die Perspektive, aber das sieht nach eher knappen 1,5 Metern aus, die auf dem Trottoir frei bleiben...
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lezurex
29. Dez. 2025
Ob 1,5 Meter oder nicht spielt hier ohnehin keine Rolle, da es sich um Parkieren und nicht um Halten zum Güterumschlag oder Ein-/Aussteigenlassen handelt.
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samuvelo
29. Dez. 2025
VRV Art. 41 Abs. 1 und 1bis erlaubt aus meiner Sicht kein Parken auf dem Trottoir ausser von Velos. Die 1,5m sind m.E. einfach ein Mythos.
Leider wird dieser Artikel von der Polizei nicht durchgesetzt (siehe zB auch all die Töff auf dem Trottoir). Weshalb dem so ist, wurde hier leider noch nie beantwortet.
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lee
29. Dez. 2025
"1bis Das Parkieren der anderen Fahrzeuge auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden"
Stellt sich die Frage, ob das dortige Nachtparkieren nur auf der Strasse gilt oder das Trottoir mit einbezieht.
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lezurex
29. Dez. 2025
Parkieren gilt ohne weiteres nur für die Strasse. Trottoirparkieren müsste explizit beschildert resp. Felder markiert werden.
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