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Fahrradverkehr oft behindert von Führer anderer Fahrzeuge

velolit 8. Juni 2026

Verstehe ich das richtig?

Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen (6.09) fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_40

Die unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen is nur zum Spass da?

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10 Kommentare

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maui

16. Juni 2026

Autos auf dem Randstreifen oder im Halteverbot sind ja auch keine Problem 🤷‍♂️

lee

8. Juni 2026

du darfst zum Überholen auch über die gestrichelte Linie auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Das macht im Grundsatz ja Sinn und genauso das Befahren des Radstreifens per se schadet noch niemandem. Allerdings kommt praktisch kein Autofahrer auf die Idee, die Karre auf der Gegenfahrbahn stehen zu lassen wenns nicht mehr weiter gehen sollte. Auf dem Radstreifen kümmert das hingegen die wenigsten.

Bearbeitet: 8. Juni 2026, 19:25:44

kamillo3000

8. Juni 2026

Früher gab es in Zürich praktisch 0 Veloinfra also musste auch nichts "protected" und durchgesetzt werden. Heute wachsen die ersten zarten Blumen an Velostreifli und wir merken immer mehr: Der MIV schert sich null drum. Die Behörden müssen die Schlüsse draus ziehen und baulich so arbeiten, dass die Wege frei bleiben statt über Durchsetzungsprobleme heulen.

maui

9. Juni 2026

Tja ein bisschen grüne Farbe ist nicht wirklich eine "Infrastruktur" liebe Stadt Zürich !

simulant

8. Juni 2026

Das ist gesetzlich so (befahren nur erlaubt, wenn Velos dadurch nicht behindert oder gefährdet werden) und könnte theoretisch gebüsst werden.
Wird aber komplett ignoriert, vom MIV und von der Polizei. Komplett und flächendeckend.
Und die Stadt pinselt munter weiter - weil Durchsetzungs- und Verhaltensproblem. 🤷‍♂️

Ich würde gerne von einem einzigen Fall hören, wo derartiges Verhalten gebüsst wurde. Manchmal frage ich, ob innerhalb von Rykarts Departement (zwischen DAV und Polizei) überhaupt irgendetwas koordiniert wird.

brummbaer

8. Juni 2026

Stimmt nicht ganz. Ich habe es mal erlebt, das hinter mir die Pol. Assistenz fur , vormier ein SUV der dann nicht nur den Radstreifen befahren hat sondern auch gehalten hat. Ich musste also in den Fliessverkehr ausweichen. (gut viel Fliessverkehr war nicht). Die haben sie dann Rausgewunken. Ich war neugierig und habe gefragt was es gekostet hat. Sie sagten mir, sie wollten eigentlich zuerst nur 80 Franken nehmen, da die Gefährdung nur minim ist, da die Fahrerin aber zu Disskutieren anfing, haben sie gerade die Gefährdung auch noch genommen. Machte dann 120 Franken. (behaftet mich nicht auf den genauen franken betrag)
Das gehlt liegt auf der Strasse.

kamillo3000

8. Juni 2026

Haut schon hin mit dem Betrag. Nur wirklich wird diese Kuh praktisch nie gemolken.

simulant

8. Juni 2026

@brummbaer Vorbildhaft! Ich habe es nach 30 Jahren Velofahren in Züri noch kein einziges Mal erlebt. Nicht mal dann, wenn ich eine vorbeifahrende / rumstehende Patrouille darauf hinweise und das nicht nur am HB Seite Landesmuseum...

Bearbeitet: 8. Juni 2026, 19:45:05

amateur

8. Juni 2026

Es gibt hier: https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/sid_stapo_ordungsbussen_od2131 eine Open Data Statistik der Ordnungsbussen.

Für das Jahr 2024 findet man 15 Einträge für "Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird", worum es hier geht.

Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig, die tatsächliche Zahl dürfte höher sein: "Hier ausgewiesen werden lediglich diejenigen Ordnungsbussen, welche im Ordnungsbussenverfahren erhoben und nicht direkt vor Ort bezahlt wurden".


olgaundfritz

9. Juni 2026

Hallo Amateur, danke dir für die Statistik. Ich habe schon mehrfach bei der Polizei angefragt und mir wurde immer gesagt, es gäbe nichts in dieser Art.

Spannend an der Tabelle ist, dass an ganz wenigen Tagen im Monat mal Bussen verteilt wurden. Anscheinend wurde genau an 1 - 2 Tagen im Monat kontrolliert im 2024. Das heisst, dass alle Polizeipatrouillen die Anhalter, Parkierer und Blockierenden wirklich nie kontrollieren.