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Macht endlich die Veloführung an den Fahrbahnrand

zuzuzuzu 25. Aug. 2026

Dieser Velostreifen in Mittellage ist einfach direkt aus der Hölle. Normalerweise werde ich dort gefährlich und illegal über die Sicherheitslinie der Tram-/Busspur überholt. Doch offenbar ist das nicht mehr genug, deshalb wurde ich heute gleich doppelt überholt. Ja, der schwarze VW rechts auf dem Bild überholt meinen Überholer über zwei durchgezogene Linien.

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Das ist im Bauprojekt für den Bucheggplatz vorgesehen. Zurzeit geplante Umsetzung: Herbst 2027.

10 Kommentare

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Stadt Zürich

26. Aug. 2026

Das ist im Bauprojekt für den Bucheggplatz vorgesehen. Zurzeit geplante Umsetzung: Herbst 2027.

zh2000

26. Aug. 2026

Jedes Mal ein Jahr später... unglaublich...!

vélolikom

1. Sept. 2026

Es liegt eigentlich absolut nicht drin, bauliche Massnahmen oder sicherere Spurmarkierungen aufzuschieben. Überall kann beobachtet werden, dass für Fernwärme der Boden aufgerissen wird - aber ein neuer Deckbelag für die Strasse verzögert die Umsetzung um ein Jahr? Wenn jemand verunfallt oder gar stribt, weil sie/er beim Queren zum Mittelstreifen erfasst wurde, dann kann man wohl sagen: Dies wurde bewusst in Kauf genommen.

dominik.ogilvie

26. Aug. 2026

Bitte das Bild auch an die Stapo (Strafanzeige) und das Strassenverkehrsamt (Fahreignungsprüfung) weiterleiten. Hier liegt das Problem nicht nur an der Infrastruktur, sondern auch hinter dem Steuer..

zwitserfietser

26. Aug. 2026

Hast du Erfahrungen, ob die damit tatsächlich was machen? Ich könnte jede Woche mehere Einsendungen machen

amateur

26. Aug. 2026

Versuchen kann man's ja mal. Dashcam-Aufnahmen sind aber in der Schweiz nur in absoluten Ausnahmefällen verwertbar. (google: "dashcam bundesgericht")

michid

26. Aug. 2026

Ich wäre da auch vorsichtig. Im schlimmsten Fall wird das Bild nicht als Beweismittel zugelassen und du bekommst Ärger wegen Datenschutz (Verarbeiten von Personendaten ohne deren Einwilligung).

dominik.ogilvie

26. Aug. 2026

Anlassbezogene Aufnahmen sind zulässig. Aus dem Post entnehme ich, dass die Kamera zum Zweck der Dokumenttion dieses Höllen-Streifens in Betrieb war.

Auch wenn vor Gericht die Aufnahme nicht als Beweismittel direkt zugelässen wäre (was im Einzelfall zu klären ist, Präjudiz hin oder her), kann sich der Übeltäter nicht einfach darauf berufen, dass Aussage gegen Aussage stehe. Eher wird er einem Urteilsvorschlag aufgrund der Beweislage zustimmen.

Und für eine Meldung beim Strassenverkehrsamt (als nicht justizielles Verfahren) reicht es auf jeden Fall – also selbst, wenn meine Einschätzung punkto Rechtslage nicht zuträfe.

Richtig geiles Foto: Respekt dem Dokumentierenden. KI könnte die natürliche Dummheit des Durchschnitt-MIVs nicht schöner zeichnen!
@MIV-Stadt: Welche Kampagne ist für das in Zürich durch das seit 20 Jahren Tolerieren/Zuschauen komplett verrohte MIV-Gebahren (2-4-rädrig) eigentlich angedacht?
Eher etwas in Richtung 'Eigenverantwortung' oder doch lieber zum Thema 'tolerante Entspannung für Anfänger'?
Es ist nur noch krank, was da tagtäglich geboten wird!

erdbeertorte

25. Aug. 2026

Ein Wunder ist im Bildhintergrund kein geparktes Auto auf dem Trottoir oder auf der Baumscheibe zu sehen.